Ehe

Der erste „amtliche Schritt“ in die Ehe ist die Anmeldung beim Standesamt (früher Aufgebot). Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, bei dem einer der Partner seinen Wohnsitz hat.

Wenn Sie in einem der zehn Stadtteile Schwäbisch Gmünds wohnen, ist für die Anmeldung der Eheschließung das dortige Bezirksstandesamt zuständig. Die Eheschließung selber kann dann sowohl im Bezirksstandesamt als auch beim Standesamt in Schwäbisch Gmünd erfolgen.

Wenn keiner der Partner in Schwäbisch Gmünd einen Wohnsitz hat, müssen Sie die Anmeldeformalitäten bei Ihrem jeweiligen Wohnsitzstandesamt erledigen. Dieses Standesamt leitet dann die kompletten Anmeldeunterlagen, wenn sie in Schwäbisch Gmünd heiraten möchten, an das Standesamt Schwäbisch Gmünd weiter.

Es wäre schön, wenn sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft hat sechs Monate Gültigkeit, das heißt innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung kann Ihre Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft stattfinden.

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns. Bei diesem Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann auch bereits der Termin für Ihre Trauung festgelegt werden.

Heiraten können Sie an jedem Werktag während unserer Öffnungszeiten. Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit an Freitagnachmittagen bzw. an Samstagen die Ehe zu schließen.

Unterlagen und Gebühren

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab...

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Stammbuch

Beim Stammbuch handelt es sich um ein privates Sammelregister für Ihre Unterlagen, bitte verwechseln Sie das Stammbuch nicht mit dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch, das beim Standesamt geführt wird.

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Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.

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Formulare

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